
/ V e r k e h r s r e c h t
Ob verschuldet oder nicht, ein Verkehrsunfall kann jeden treffen.
Leider ist es gang und gäbe, dass die Schadensersatzpositionen der Geschädigten durch die Kfz-Haftpflichtversicherungen ohne rechtliche Grundlage „zusammengestrichen“ werden.
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der mit den Vorgehensweisen der Versicherungen vertraut ist und die Berechtigung etwaiger Kürzungen professionell einschätzen kann, ist daher auch bei eindeutigen Haftungsfällen ratsam. Sollte die Haftung dem Grunde nach eindeutig zugunsten einer Mandantin/eines Mandanten sein, werden in der Regel auch die Rechtsanwaltskosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts erspart den Geschädigten den nervenaufreibenden Kontakt mit Haftpflichtversicherungen, Sachverständigen, Mietwagenunternehmen, Krankenhäusern etc. und trägt zu einer Beschleunigung der Schadensabwicklung bei.
