/ S t r a f r e c h t

Die Situation, Beschuldigter oder Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren zu sein, ist für die meisten Menschen eine unangenehme und ungewohnte Vorstellung.

Jede strafrechtliche Verfolgung stellt zunächst aber vor allem einen Einschnitt in die Rechte eines jeden oder einer jeden Beschuldigten dar. Bereits in einem frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens ist der Gang zum Strafverteidiger unverzichtbar, der den Strafverfolgungsbehörden insbesondere als Fachanwalt für Strafrecht auf Augenhöhe begegnen kann.

Als Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit verteidige ich bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Auch als Zeugenbeistand oder Nebenklagevertreter stehe ich meinen Mandant*innen regelmäßig zur Seite.